Gebühren

Guter Rat ist teuer?

Die Gebühren und Auslagen der anwaltlichen Tätigkeit sind gesetzlich geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Die Höhe der Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert und der Art der anwaltlichen Tätigkeit.

Für eine Beratung sieht das RVG den Abschluss einer Gebührenvereinbarung vor. Ohne Vereinbarung gilt für die Erstberatung eines Verbrauchers eine Höchstgebühr von 190,00 € zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer.

In bestimmten Fällen kann auch für eine Vertretung eine Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein, z.B. in Form eines Pauschal- oder Zeithonorars.

Die Gebühren in Ihrem individuellen Fall werde ich Ihnen gern näher erläutern, fragen Sie nach.

Im Streitfall werden wir gemeinsam die möglichen Gesamtkosten und das Prozessrisiko erörtern, damit Sie im Rahmen einer wirtschaftlichen Abwägung über die Vorgehensweise entscheiden können.

Ich werde für Sie klären, ob eine Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung möglich ist oder ob der Gegner die Kosten erstatten muss. Weiterhin werde ich Sie über die Möglichkeiten beraten, gegebenenfalls von staatlicher Seite Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu erhalten.